Insolvenzverwaltung

Als Gutachter, vorläufige Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter und Treuhänder sind wir für die Amtsgerichte Lüneburg, Schwarzenbek, Stade, Tostedt, Schwerin, Kiel und Neumünster tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeiten haben wir Verfahren aus den Bereichen Dienstleistung, Baugewerbe und verarbeitende Industrie, sowie insbesondere dem Handel mit bis zu 80 Mitarbeitern bearbeitet.

Im Mittelpunkt der Bearbeitung steht dabei stets die Restrukturierung und Sanierung der insolventen Unternehmen. So konnte in vielen Verfahren eine Zerschlagung vermieden und gleichzeitig eine Vielzahl von Arbeitsplätzen erhalten werden.

Darüber hinaus betreuen wir Verbraucher in folgenden Angelegenheiten des gesetzlich geregelten Restschuldbefreiungsverfahrens: Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren (§ 305 Abs.1 Nr.1 InsO)Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren (§§ 305-310 InsO). Bei Scheitern der einvernehmlichen Schuldenbereinigung, ggf. Antragstellung und Eröffnung des (eigentlichen) Insolvenzverfahrens (§§ 306 Abs.1, 311-314 InsO).

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Kanzlei Könemann

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