Insolvenzverwaltung & Restrukturierung: Sanierungsexpertise für Unternehmen in Lüneburg, Uelzen und Harburg

Eine Insolvenz ist in der Regel nicht das Ende eines Unternehmens, sondern erfordert schnelles, fachgerechtes Handeln, um Werte zu erhalten und Sanierungschancen zu nutzen. Als erfahrene Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten sind wir für diverse Amtsgerichte in der Region (u. a. Lüneburg, Stade, Schwerin) tätig. Unser Ansatz geht dabei über die bloße Verwaltung hinaus: Unser Fokus liegt auf der aktiven Restrukturierung. Wir sehen es als unsere Kernaufgabe, durch gezielte Maßnahmen eine Zerschlagung zu vermeiden und Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern. Neben unserer unternehmerischen Expertise begleiten wir auch Verbraucher in allen Stadien des Restschuldbefreiungsverfahrens – vom außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan bis hin zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Eigenverwaltung & Sanierung

Wie Sie in der Krise handlungsfähig bleiben: Sanierung unter eigener Führung ohne sofortigen Kontrollverlust.

Unternehmensinsolvenz

Strategische Begleitung bei der Restrukturierung und Erhalt von Betriebswerten in der Krise.

Privatinsolvenz

Ihr Weg aus der Schuldenfalle: Von der Restschuldbefreiung bis zum außergerichtlichen Einigungsversuch.

Insolvenzanfechtung

Risiken abwehren: Wir schützen Sie vor unberechtigten Forderungen des Insolvenzverwalters.

Unsere Expertise als Verwalter und Gutachter

Als Gutachter, vorläufige Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter und Treuhänder sind wir für die Amtsgerichte Lüneburg, Schwarzenbek, Stade, Tostedt, Schwerin, Kiel und Neumünster tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeiten haben wir Verfahren aus den Bereichen Dienstleistung, Baugewerbe und verarbeitende Industrie, sowie insbesondere dem Handel mit bis zu 80 Mitarbeitern bearbeitet.

Im Mittelpunkt der Bearbeitung steht dabei stets die Restrukturierung und Sanierung der insolventen Unternehmen. So konnte in vielen Verfahren eine Zerschlagung vermieden und gleichzeitig eine Vielzahl von Arbeitsplätzen erhalten werden.

Darüber hinaus betreuen wir Verbraucher in folgenden Angelegenheiten des gesetzlich geregelten Restschuldbefreiungsverfahrens: Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren (§ 305 Abs.1 Nr.1 InsO)Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren (§§ 305-310 InsO). Bei Scheitern der einvernehmlichen Schuldenbereinigung, ggf. Antragstellung und Eröffnung des (eigentlichen) Insolvenzverfahrens (§§ 306 Abs.1, 311-314 InsO).

Weitere Informationen über das Thema Insolvenzrecht finden Sie hier

Kanzlei Könemann

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