Höhere Geldbußen für SUV-Fahrer?

Für Aufsehen sorgte Mitte des Jahres eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt (Az.974 Owi 533 Js-OWi 18474/22). Wegen eines Rotlichtverstoßes war neben dem einmonatigen Fahrverbot mit der Entscheidung eine Geldbuße in Höhe von 350 € verhängt worden,

Besonders an dieser Entscheidung war die Anhebung der Regelgeldbuße von 200 € auf 350€. Dies begründete das Gericht neben den zahlreichen Voreintragungen des Mannes mit der angeblich größeren Gefährlichkeit eines SUV. Das Gericht führte hierzu aus:

Ansicht des Gerichts:

„Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein so genanntes Sport Utility Vehicle (kurz SUV), das von seiner Bauart dadurch von normalen Kraftfahrzeugen in der Art abweicht, dass es über eine erhöhte Bodenfreiheit verfügt und das Erscheinungsbild an einen Geländewagen angelehnt ist. Aufgrund der kastenförmigen Bauweise und
den höher angeordneten Frontstrukturelementen stellt dieses Fahrzeug im Falle eines Unfalls eine größere Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer dar.“
Nach Ansicht des Gerichts bringe ein Rotlichtverstoß mit einem SUV daher eine größere abstrakte Gefährdung durch das geführte Kraftfahrzeug mit sich. Deshalb sei der begangen Rotlichtverstoß gravierender als der Normalfall.

Und das Urteil?

Dem erteilte das OLG Frankfurt nun eine Absage (Az. 3 Ss OWi 1048/22). Das OLG stellte klar, dass der Bußgeldkatalog der gleichmäßigen Behandlung sehr häufig vorkommender, wesentlich gleich gelagerter Sachverhalte diene.

Es sei daher grundsätzlich erforderlich, dass ein deutliches Abweichen vom Normalfall vorliegt, um eine Abweichung vom Bußgeldkatalog zu rechtfertigen. Die bloße Annahme einer größeren abstrakten Gefährdung durch einen bestimmten Fahrzeugtyp sei nicht berechtigt. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Fahrzeugtyp SUV ohnehin zahlreiche äußerst unterschiedliche Modelle umfasse.

Für den SUV-Fahrer dürfte dies allerdings ein schwacher Trost sein. Das OLG wies seine Beschwerde zurück. Nach Ansicht des OLG war die Anhebung der Regelgeldbuße hier aufgrund der zahlreichen Voreintragungen gerechtfertigt.

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