Landwirte aufgepasst! Verkehrsunfall mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Das Haftungsrisiko bei überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen tritt selten zurück. Kürzlich hat sich das OLG Celle mit einem Verkehrsunfall zwischen einem landwirtschaftlichen Fahrzeug und einem PKW zu befassen gehabt (OLG Celle Urteil vom 04.03.2020 – 14 U 182/19).

Im vom OLG Celle behandelten Fall war ein PKW auf einer schmalen Straße schneller als erlaubt und unter Missachtung des Rechtsfahrgebots durch eine Kurve gefahren. Konkret fuhr die Fahrerin des PKW bei Dunkelheit durch eine Kurve und fuhr dabei nicht äußerst rechts. Ihr kam ein 18 Tonnen schweres landwirtschaftliches Fahrzeug entgegen. Es kam zur Kollision. Die Beweisaufnahme ergab, dass das landwirtschaftliche Fahrzeug äußerst rechts gefahren war und ordnungsgemäß beleuchtet gewesen ist.

Unfall mit landwirtschaftlichem Fahrzeug

Im Ergebnis ging das OLG von einer Haftungsverteilung von 70:30 (70% PKW und 30 % landwirtschaftliches Fahrzeug) aus. Die Betriebsgefahr des landwirtschaftlichen Fahrzeugs trat nicht vollständig zurück, da sich gerade die Gefahr der Überbreite realisiert hatte.

Insofern gilt einmal mehr, dass Landwirte beim Betrieb landwirtschaftlicher Fahrzeuge stets besonders auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften achten sollten. Bereits durch die allgemein erhöhte Betriebsgefahr kommt es oftmals bereits zu einer Haftung. Fehlende Beleuchtung oder nicht angepasste Geschwindigkeit wirken sich dann gleich deutlich nachteilig aus.

Sollten Sie hierzu oder zu einem konkreten verkehrsrechtlichen Fall Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!

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